Verkaufsverbot für´s Samsung Galaxy Tab 7.7
Das Samsung Galaxy Tab 7.7 darf in Europa nicht mehr verkauft werden. Das hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht heute entschieden. Das Urteil ist aber nur einen Teilerfolg für Apple.
(Bild: © Samsung)Im Streit um Design-Muster kann Apple einen Teilerfolg verbuchen. Heute hat der 20. Zivilsenat des Düsseldorfer Oberlandesgericht Apple Recht gegeben und bestätigte damit den Vorwurf gegenüber Samsung, das Samsung mit dem Galaxy Tab 7.7 das Design des iPad kopiert hätte.
“Das ‘Galaxy Tab 7.7′ ahme insbesondere mit der Gestaltung der Rückseite und der Seiten – anders als das ‘Galaxy 10.1′ – das Apple-Gemeinschaftsgeschmacksmuster in unzulässiger Weise nach”, heißt es in einer Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Düsseldorf.
Das Urteil bezieht sich auf den Vertrieb in der europäischen Union außer Deutschland.
Allerdings scheiterte Apple mit der Design-Klage gegen das Galaxy Tab 10.1N. Das Gerät sei weder eine unerlaubte Nachahmung noch verletze es Gemeinschaftsgeschmacksmuster, urteilte das Gericht. Damit bestätigte das Oberlandesgericht die landgerichtliche Entscheidung. Das Samsung Galaxy Tab 10.1 darf in Deutschland also weiterhin verkauft werden.
Neu ab: EUR 234,90 – Gebraucht ab: EUR 229,00
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